antifakleinDonnerstag, 17.01.2013
Dresden. Das Amtsgericht Dresden hat einen Teilnehmer der Anti-Naziproteste am 19. Februar 2011 zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt, da dieser als „Rädelsführer“ Mitdemonstranten zum Durchfließen von Polizeiabsperrungen aufgefordert habe. Mit diesem Skandal-Urteil setzt setzt sich die Kriminalisierung antifaschistischen Protests fort!