Am 1. November wurde der kurdische Aktivist Metin Aydin in einem Ambulanzfahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert. Metin, der als anerkannter politischer Flüchtling in Frankreich lebte, wurde im Juli 2011 während einer Urlaubsreise in die Schweiz wegen eines Interpolauslieferungsgesuchs aus Deutschland festgenommen und befand sich seither in Isolationshaft in einem Auslieferungsgefängnis.
In der Schweiz ist die PKK keine illegale Organisation und es gibt dort auch kein Auslieferungsabkommen mit der Türkei. Um so brisanter stellt es sich dar, dass ein Tag nachdem der türkische Ministerpräsident zum Staatsbesuch in der BRD war, Metin von der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert wurde.
Zum Zeitpunkt seiner Auslieferung befand sich Metin Aydin im 50. Tag im Hungerstreik und war in sehr schlechter körperlicher Verfassung, den er kurze Zeit später aus gesundheitlichen Gründen beendet hat. Bei seiner Auslieferung war er an Händen und Füssen an ein Bett gefesselt. Seine gesundheitliche Situation hat sich zwar gebessert, jedoch hat er nach wie vor massive körperliche Probleme. Seit dem 30. November befindet sich Metin in der JVA Schwäbisch Hall.
Hintergrund seiner Auslieferung ist, dass Metin Aydin mit Hilfe des Antiterrorparagraphen §129b vorgeworfen wird für die PKK („Partiya Karkeren Kurdistan“) und deren Jugendorganisation („Komalên Ciwan“) seit März 2008 politisch aktiv gewesen zu sein und als „Kadermitglied“ junge Kurd*innen angeworben und ausgebildet zu haben. Die Anklageschrift gegen Metin Aydin, die Bestandteil des Auslieferungsverfahrens war, ist noch nicht fertig ausgearbeitet und es wird mit einem Prozess frühestens im Februar 2013 gerechnet. Neben der Verurteilung von ihm als „Terrorist“ droht ihm – nach Absitzen seiner Strafe – die Auslieferung in die Türkei, also Knast, Folter und politische Verfolgung.
Die Auslieferung Metin Aydins und der kommende Prozess gegen ihn reiht sich damit nahtlos ein in die Verfolgung migrantischer Organisationen mit Hilfe des §129b. Der Paragraph 129b stellt die „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ unter Strafe und kann Haftstrafen von bis zu 10 Jahren nach sich ziehen. Bereits knapp 20 migrantische Linke sind mit diesem Paragraphen angeklagt und verurteilt worden. Auch den bisherigen Verurteilten droht jetzt die Abschiebung in die Türkei. Neben der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) trifft dies vor allem die PKK, die seit Oktober 2010 in der BRD nicht länger als kriminell, sondern als terroristisch eingestuft wird.
Mit dem Fall von Metin Aydin beweist die BRD einmal mehr, welche Rolle sie in der internationalen Aufstandsbekämpfung spielt. Deswegen heißt es für uns in mühevoller Kleinstarbeit Tag für Tag Solidarität zu organisieren, die Gefangenen in unsere Kämpfe mit einzubeziehen und diesen – als deutlichsten Ausdruck der sich verschärfenden Repression – unsere Solidarität zukommen zu lassen.
Zeigen wir Metin Aydin, dass er nicht alleine ist!
Machen wir auf seinen Fall aufmerksam!
Unterstützen wir ihn in seinem Kampf und zeigen ihm unsere Solidarität!
Solidarität ist eine Waffe! Nutzen wir sie!
Solidarität mit Metin Aydin!