Kampf dem Kapital!Donnerstag, 22.10.2009
Freiburg/Breisach. Die fristlose Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden des Badischen Winzerkellers, Sven Hildebrandt, vom Juni 2009 ist unwirksam. Auch der Entzug der Aufgabenbereiche als Sucht- und Ausbildungsbeauftragter des Badischen Winzerkellers ist unwirksam. Dies geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 20. Oktober 2009 hervor. Wir gratulieren dem Kollegen zu diesem Erfolg. Mehr Infos