Freitag, 26.04.2013.
Karlsruhe/Freiburg. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am gestrigen Donnerstag den Freispruch des Landesgerichts Freiburg gegen den bekennden Faschisten Florian Stech aufgehoben und damit unter anderem die Revision der Nebenklage zugelassen. Die Neuauflage des Prozess wird voraussichtlich noch in der zweiten Jahreshälfte vor einer anderem Kammer des Landgericht Freiburg stattfinden. Ein Interview mit der Anwältin der Nebenklage gibt es hier.