Samstag, 23.01.2010
Dresden. Dem Provider der Internetseite dresden-nazifrei.de wurde vom LKA Sachsen eine Verfügung zugestellt. In dieser wird die Abschaltung der besagten Seite gefordert. Kommt der Provider der Aufforderung nicht nach, ist mit einer einstweiligen Verfügung zu rechnen. Übereinstimmend mit der Argumentation die seitens der Staatsanwaltschaft Dresdens bereits zu Wochenanfang im Rahmen der Razzien vertreten wurde hieß es, mittels der Homepage würde zu Straftaten aufgerufen. In allen Fällen geht es der Staatsanwaltschaft darum, den Aufruf zu Massenblockaden wahlweise als kriminelle oder extremistische Handlung zu diffamieren.