Donnerstag, 04.04.2014.
Lörrach. Skandalurteil in Lörrach: Am Freitag, 28. März 2014 endete beim Amtsgericht Lörrach der Prozess (1|2|3|4|5|6|7) gegen eine Gruppe von Faschisten, die in der Nacht vom 25. auf den 26. Februar 2011 vor einem Lokal im Rheinfeldener Stadtteil Herten eine Gruppe Antifaschisten mit Baseballschlägern, Teleskopschlagstöcken, Pfefferspray und Schlagringen überfallen hatten, mit Freisprüchen. Sogar die Staatsanwaltschaft plädierte auf Freispruch, und das obwohl die Faschisten nach der Tat umfangreiche Aussagen zum Tathergang bei der Polizei gemacht und sich schwer belasteten hatten. Sie hatten sich hier ausgiebig gegenseitig beschuldigt und ausgeplaudert, wer Waffen beschafft, abgeholt, benutzt und nach der Tat versteckt hatte. Weder spielte für das Urteil die Tatsache, dass die Faschisten bewaffnet waren, eine Rolle, noch ihre Aussagen, dass sie sich die Waffen extra beschafft hatten. Die Äußerung des Richters, dass dieses Verfahren den Angeklagten eine Lehre sein solle, setzte dem Prozessende die Krone auf. Tatsächlich dürften die Faschisten, die u.a. durch Alexander Heinig, Steffen Hammer und die NSU-Anwältin Nicole Schneiders verteidigt wurden, hingegen mit diesem Urteil gelernt haben, dass sie in diesem Land straffrei davon kommen, wenn sie organisierte und bewaffnete Überfälle auf Antifaschisten begehen. Es bleibt letztlich nur die Genugtuung, dass die Faschisten trotz ihres feigen und hinterhältigen Vorgehens in der Nacht eine ordentliche Abreibung bekommen haben, auch weil sie ganz offensichtlich zu dumm waren, ihre eigenen Baseballschlägern festzuhalten. Auch das trat vor Gericht zu Tage. Das Verfahren gegen einen weiteren der beteiligten Faschisten wurde überdies abgetrennt und wird fortgeführt, da ihm seit den polizeilichen Ermittlungen zu dem Überfall außerdem drei Angriffe auf eine Moschee in Rheinfelden zur Last gelegt werden.