Dienstag, 09.02.2010
Karlsruhe. Heute morgen hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt. Sowohl die Regelleistungen für Erwachsene nach dem SGB II, sowie das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, verstoßen gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes, so die Richter. Allerdings gelten die Regelungen bis Ende des Jahres weiter. Bis dahin soll der Gesetzgeber eine neue Berechnungsgrundlage erarbeitet haben. Die Richter ließen allerdings offen, ob das Arbeitslosengeld II zwangsläufig erhöht werden müsse. Hier mehr dazu.
Wir fordern: Weg mit Hartz IV! Zwangsarbeit abschaffen!