Montag, 09.06.2014
Villingen-Schwenningen / Göppingen. Am 2.Juni stand ein Antifaschist aus Villingen-Schwenningen vor dem Göppinger Amtsgericht. Vorgeworfen wurde ihm versuchte schwere Körperverletzung, weil er im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Naziaufmarsch in Göppingen am 12.Oktober 2013 mit einer ca. 45 Zentimeter langen, eingerollten Fahne einen behelmten Polizisten auf den Kopf geschlagen haben soll. Der Angeklagte machte keine Angaben und verlaß stattdessen eine Erklärung. Die Anklage wegen versuchter schwerer Körperverletzung wurde fallen gelassen, stattdessen verurteilte das Amtsgericht den Antifaschisten zu einer Geldstrafe von dreißig Tagessätzen zu je 40 Euro zuzüglich der Gerichtskosten wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Dafür herhalten musste eine einfache „haushaltsübliche Folie“, die nicht einmal einen Millimeter in der Dicke misst und die eine Schutzwaffe dargestellt hätte, und eine Sturmhabe, die dem Antifa zugerechnet wurde. Antifaschismus ist und bleibt legitim!