Donnerstag, 25.03.2010
Dortmund. Am 19. März 2010 wurde ein Antifaschist vom Dortmunder Amtsgericht wegen angeblicher „Rädelsführerschaft“ zur Zahlung einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Dem Genossen war vorgeworfen worden, im Rahmen einer Spontandemonstration, die sich am 5. September 2009 in Dortmund gegen den sogenannten „Nationalen Antikriegstag“ der Faschisten richtete, andere Demonstranten per Handzeichen zur Überwindung einer Polizeiabsperrung animiert zu haben. Am 4. September 2010 wollen wieder Nazis durch Dortmund marschieren. Das werden wir Antifaschisten, wie im letzten Jahr, verhindern!