Donnerstag, 15.07.2010
Stuttgart. Die deutsche Klassenjustiz hat am 15. Juli 2010 zwei türkische Genossen zu Haftstrafen wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach Paragraf 129b Strafgesetzbuch verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, die DHKP-C unterstützt zu haben. Die nach 29-monatiger Prozessdauer gefällten Urteile vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim lauteten auf vier Jahre und zehn Monate für Devrim Güler und fünf Jahre und vier Monate Haft für Ahmet Düzgün Yüksel. Bereits am 6. Juli 2010 fand eine Prozessdelegation statt mit Aktivisten aus mehreren Städten im Bundesgebiet und dem europäischen Ausland. In Düsseldorf läuft ein weiterer 129b-Prozess.